Einzeltherapie

Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie können Sie von verschiedenen Interventionen profitieren, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Therapieplanung wird individuell und transparent mit Ihnen besprochen. 

Die kognitive Verhaltenstherapie ist wissenschaftlich fundiert, bei allen Krankenkassen anerkannt und sehr erfolgsversprechend bei psychischen Erkrankungen jeder Art. Bei dieser Therapieform werden dysfunktionale Verhaltens- und Denkmuster analysiert, hinterfragt und modifiziert. Ziel ist es, Verhaltensweisen und Denkmuster zu erarbeiten, die keine Beeinträchtigung Ihres Wohlbefindens nach sich ziehen, sondern Sie bereichern.  

Schwerpunkte:

  • Depressionen
  • Ängste
  • Zwänge
  • Lebenskrisen
  • Familiäre Konflikte
  • ADHS
  • Burnout-Syndrome
  • Interaktionsschwierigkeiten
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen

Eine Einzelstunde dauert in der Regel 50 Minuten. 

Ablauf

Der beschriebene Ablauf entspricht der Psychotherapie Richtlinie für Verhaltenstherapie. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen, Beihilfe oder Heilfürsorge hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrem Kostenträger über die Möglichkeiten der Kostenübernahme. Grundsätzlich kann vorab nicht definiert werden, wie viele Therapiesitzungen nötig sein werden - dies zeigt sich individuell im Therapieverlauf.

Die Sitzungsfrequenz kann wöchentlich, alle zwei Wochen oder nach Bedarf geplant werden. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

1. Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen von Patient und Therapeut. Sie haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären, von ihrer Symptomatik zu berichten, Veränderungswünsche und Therapieziele zu formulieren und gemeinsam mit der Therapeutin einen ersten Therapieplan zu entwerfen.

2. Probatorik

In den vier Probatorischen Sitzungen zu Beginn einer Therapie werden die Behandlungsgrundlagen geklärt. Es wird die Diagnostik durchgeführt, die Therapieziele und der Therapieplan werden  konkretisiert. Bei der Erarbeitung eines „Funktionalen Bedingungsmodells“ können Entstehungsbedingungen, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren und Ressourcen analysiert werden, um die individuelle Symptomatik einzuordnen.

3. Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen (Psychotherapie Richtlinie). Die Kostenübernahme kann bei den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Heilfürsorge beantragt werden. Sollten Sie gesetzlich versichert sein und die Therapie als Selbstzahler wahrnehmen, entfällt die Beantragung.

4. Langzeittherapie

Im Anschluss an die Kurzzeittherapie kann bei Bedarf eine Langzeittherapie beantragt werden. Diese umfasst laut Richtlinie bis zu 36 weitere Sitzungen. Eine zusätzliche Verlängerung um 20 Sitzungen ist einmalig möglich.

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